Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Abschluß des Vertrages

§1a Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast dem Backsteinhus „Am lütten Haff“ gilt mit der Anmeldung des Gastes bei der Verwaltung (in der Regel Holger Stein als Inhaber) des Backsteinhus „Am lütten Haff“ und der Buchungsbestätigung in Textform als verbindlich geschlossen. Beides kann sowohl schriftlich, via Internet oder auch, wenn zeitlich nicht anders möglich, mündlich erfolgen.

§1b Wird von der Verwaltung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

§1c Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Backsteinhus „Am lütten Haff“ 3 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt wird.

§2 An- und Abreise

§2a Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 16.00 des Anreisetages möglich und die Wohnungsübergabe muss bis 10.00 des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verwaltung.

§2b Wenn nicht anders vereinbart, muss die Anreise bis 20.00 erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung anderweitig über die Ferienwohnung verfügen. Ausgenommen sind vorausbezahlte Reservierungen.

§3 Leistungen

§3a Der vertragliche Leistungsumfang des Backsteinhus „Am lütten Haff“ ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

§3b Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist Backsteinhus „Am lütten Haff“ berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienhausentgelt auswirkt.

§4 Zahlung

§4a Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muss 50% des Entgeltes für die Ferienwohnung innerhalb von 1.Woche nach verbindlicher Buchung auf dem Konto des Verwalters sein, der Rest 14 Tage vor Anreise. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann das Backsteinhus „Am lütten Haff“ auf Kosten des Interessenten zurücktreten.

§4b Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

§4c Backsteinhus „Am lütten Haff“ kann die Überlassung des Ferienhauses von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Diese beträgt zwischen 50,- und 100,- EURO. Die Kaution ist dann bei Bezug des Hauses vor Ort in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder am Ferienhaus kann die Höhe des Schadens mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden an gemieteten Fahrrädern und nicht abgerechneten sonstigen Kosten.

§5 Pflichten, Haftung

§5a Der Gast oder Veranstalter haftet dem Backsteinhus „Am lütten Haff“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

§5b Das Backsteinhus „Am lütten Haff“ haftet nicht für im Backsteinhus „Am lütten Haff“ verlorengegangenes Bargeld oder Wertsachen.

§5c Die beim Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Im übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben.

§5d Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Haus oder Grundstück kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ Schadensersatz verlangen.

§6 Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

§6a Der Gast kann jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise, kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ Ersatz für Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Ferienhauses berücksichtigt. Nach Wahl wird der Ersatzanspruch konkret oder pauschal, aufgerundet auf volle EURO, wie folgt berechnet:

bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Endpreises, mindestens EURO 50,-
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises
bis 07 Tage vor Mietbeginn: 80% des Endpreises

bei Behauptung eines geringeren Schadens ist dieser vom Gast nachzuweisen.

§6b Bis zum Einzug kann bestimmt werden, dass ein Dritter anstelle des Gastes in den Vertrag eintritt. Dem Eintritt kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ widersprechen, wenn Gründe in der Person des Dritten einem Eintritt entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Gast mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§7 Rücktritt und Kündigung durch Backsteinhus „Am lütten Haff“

§7a Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und / oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird.

§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

§8a Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann Backsteinhus „Am lütten Haff“ für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§9 Haftungsbeschränkung

§9a Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienhausentgelt beschränkt, soweit der Schaden von Backsteinhus „Am lütten Haff“ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50.-.Übersteigt das Ferienhausentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein.

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung

§10a Gegen Zahlungsansprüche von Backsteinhus „Am lütten Haff“ kann nicht aufrechnet werden, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht.

§11 Ausschluß und Verfall von Ansprüchen

§11a Etwaige oder behauptete Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich an die Verwaltung zu richten. Ansprüche verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltendmachung der Ansprüche gehemmt, bis sie schriftlich zurückgewiesen sind.

§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

§12a Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§13 Externe Links

§13a Externe Links verweisen in unserem Angebot „links“ auf fremde Inhalte, auf welche das Backsteinhus „Am lütten Haff“ keinen Einfluss hat, da die Eingabe der Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger Kontrolle zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

§14 Internet

§14a Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen und zur Abwicklung des mit ihm abgeschlossenen Beherberungsvertrages Daten über seine Person gespeichert werden.

§14b Dem Gast sind alle im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Internet bestehenden Risiken bekannt. er nimmt diese im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages in Kauf und verzichtet auf hieraus folgenden eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber dem Backsteinhus „Am lütten Haff“ und der Verwaltung. §14b Der Gast erklärt sich mit der Durchführung von automatisierten Virenschutzmaßnahmen und der Herauslösung virenbefallener Daten aus dem Datenverkehr einverstanden.

§14c Die Bestandsdaten können gespeichert werden, soweit dies zur Bearbeitung von Beschwerden oder aus sonstigen Gründen der ordentlichen Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im übrigen darf die Löschung der Verbindungs- und Bestandsdaten unterbleiben, soweit die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

§15 Gerichtsstand

§15a Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand bemißt sich nach dem Sitz der Verwaltung des Backsteinhus „Am lütten Haff“.

Aktuelle Angebote

Ostern / Tag der deutschen Einheit / Reformationstag

 

Achtung:

Ab 2024 sind die oben genannten Zeiträume um Ostern und im Herbst günstiger! An diesen Feiertagen gilt der Preis für die Vor- und Nachsaison


Zweisamkeit im BACKSTEINHUS

 

Verreisen Sie gern zu zweit und möchten trotzdem nicht auf die Vorzüge der komfortablen und großzügigen Ferienwohnungen in unserem Haus verzichten? Dann haben wir für Sie folgendes Angebot:

Bei Anreise von insgesamt nur 2 Personen außerhalb der Haupt- und Nachsaison (Haupt- und Nachsaison = Juli, August, September, Oktober) erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 25,00 EUR pro Übernachtung.

Anfragen bitte über unser Kontaktformular mit dem Stichwort „Zweisamkeit“.

Die Angebote sind nicht kombinierbar!


Mit der ganzen Bande auf Usedom

 

Zusammen mit der ganzen Familie oder mit Freunden, ganz exklusiv das ganze Haus, den Hof und Garten. Alle machen gemeinsam Inselurlaub und trotzdem hat jeder seinen Rückzugspunkt in einer der Wohnungen, im Gemeinschaftsraum, in der Sauna oder im großzügigen Außenbereich. Für eine entsprechende Gruppe stehen insgesamt 13 Schlafplätze verteilt über 3 Wohnungen zur Verfügung.

Wenn Sie das ganze Ferienhaus für sich und Ihre Lieben buchen möchten, fragen Sie bitte nach unserem Gruppenangebot (ab 7 Übernachtungen).

Anfragen bitte über unser Kontaktformular mit dem Stichwort „Mit der ganzen Bande auf Usedom“.

Die Angebote sind nicht kombinierbar!

Kontaktformular